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Bildungsgutschein (BGS)

Die Agenturen für Arbeit können bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der BGS sichert die 100%-ige Übernahme der Bildungskosten durch die Agenturen für Arbeit gegenüber dem Bildungsdienstleister. Eine finanzielle Eigenbeteiligung durch den Teilnehmer ist nicht notwendig.

Der Bildungsinteressent kann den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Bildungsmaßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Die Mediresc Akademie ist deutschlandweit zugelassener und zertifizierter Bildungsträger mit einer Vielzahl an zugelassenen Bildungsmaßnahmen.

 

Bildungsscheck NRW

Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.

Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer zur Verfügung.

Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 € pro Bildungsscheck.

 

WeGebAU – Programm

Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildungen ist dennoch gering.

Gefördert werden können beschäftigte Arbeitnehmer, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss von bis zu 100% gewährt werden.

Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ist ebenfalls über dieses Programm möglich.

 

Europäischer Sozialfonds – kurz ESF

Mehr Arbeitsplätze, bessere Arbeitsplätze, Chancengleichheit – so lauten die wichtigsten Ziele des ESF. Vorrangig wichtig ist es, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung bis 2010 deutlich zu senken. Hierfür stellt die EU insgesamt 75 Mrd. Euro für den ESF in ganz Europa bereit.

Kosten für Qualifizierungen können z. B. über ein ESF-gestütztes Projekt übernommen werden

 

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